Kommt drauf an:
Wenn Ihr Baugrundstück in einem Gebiet liegt in dem Ihr
Bauantrag in einem "Vereinfachten
Genehmigungsverfahren" oder sogar in einer
"Freistellung" eingereicht werden kann, darf mit der
Baumaßnahme nach 4 Wochen begonnen werden.
Wenn Ihr Baugrundstück in einem Gebiet liegt in dem Ihre Baumaßnahme
als Bauantrag eingereicht werden muss hängt dies von der
Bearbeitungsgeschwindigkeit der zuständigen Ämter ab. In der
Regel liegt dieser Zeitraum z. Zt. zwischen 2 und 4 Monaten.
Nach Vorlage der Baugenehmigung benötigen wir ca. 3-5 Wochen
Zeit um die Statik, die Werkpläne, die Wärmeschutzberechnungen
etc. sowie die Unterlagen für die Unternehmer zu erstellen bzw.
diese zu beauftragen.
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